Nebenjob und Steuern

Ein einzelner Nebenjob als Minijob bleibt meist steuerfrei, kommen aber mehrere Jobs zusammen, kann sich das schnell ändern.

Ab einer bestimmten Gesamtsumme aus Haupt- und Nebeneinkommen wird der zweite Job über eine ungünstigere Steuerklasse besteuert, die Differenz gibt es aber über die Steuererklärung zurück.

Auf einen Blick

Fakt

Mehrere Minijobs gleichzeitig werden für die Verdienstgrenze grundsätzlich zusammengerechnet.

Tipp

Ein zweiter Job in Steuerklasse sechs sieht auf dem Gehaltszettel oft schlechter aus, als er nach der Steuererklärung tatsächlich ist.

Gut zu wissen

Wer mehrere Einkommensquellen hat, sollte alle Lohnsteuerbescheinigungen sorgfältig aufbewahren.

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