Minijob neben der Ausbildung

Ein Minijob neben der Ausbildung ist grundsätzlich erlaubt, solange er die Ausbildung zeitlich nicht beeinträchtigt und der Verdienst innerhalb der Minijob-Grenze bleibt.

Die genaue Verdienstgrenze wird regelmäßig an den Mindestlohn angepasst, ein Blick auf den aktuellen Stand lohnt sich vor Vertragsabschluss.

Auf einen Blick

Fakt

Ein Minijob bleibt in der Regel sozialversicherungsfrei, ein regulärer Nebenjob über der Grenze dagegen nicht.

Tipp

Der Ausbildungsvertrag kann Nebentätigkeiten einschränken, Rücksprache mit dem Betrieb schützt vor Ärger.

Gut zu wissen

Ein Minijob wirkt sich normalerweise nicht negativ auf Ausbildungsvergütung oder BAföG aus, solange Grenzen eingehalten werden.

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Minijob neben der Ausbildung im direkten Vergleich mit den Alternativen.

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