Wohngeld für Studierende

Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete, den Studierende in bestimmten Fällen zusätzlich zu oder statt BAföG beantragen können.

Ein Anspruch besteht typischerweise, wenn kein BAföG-Anspruch mehr besteht, etwa nach Überschreiten der Förderungshöchstdauer.

Auf einen Blick

Fakt

Wohngeld wird bei der zuständigen Wohngeldstelle der Stadt oder Gemeinde beantragt, nicht beim BAföG-Amt.

Tipp

Die Höhe hängt von Miete, Einkommen und der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen ab.

Gut zu wissen

Ein abgelehnter BAföG-Antrag ist oft die Voraussetzung dafür, überhaupt Wohngeld beantragen zu können.

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